Rosenthal and Pohly

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Familien Rosenthal und Pohly, Göttingen – Weender Landstraße 45/47 und 59

Salomon Rosenthal war vorübergehend alleiniger Eigentümer der Getreidehandlung Gebr. Rosenthal, die sich seit 1921 in Göttingen in der Weender Landstraße 59 befand. Sie wurde 1865 vom Vater Mendel Rosenthal in Dransfeld gegründet, 1889 zog die Familie nach Göttingen um. Von dieser Zeit an führten zunächst die Söhne Julius und Salomon das Geschäft gemeinsam, bevor Salomon Rosenthal, nach dem Ausstieg des älteren Bruders, die Alleinvertretung übernahm. Im Jahr 1920 trat Leopold Rosenthal, Sohn Salomon Rosenthals, der Geschäftsleitung bei, 1924 folgte Schwiegersohn Dr. Walter Pohly, der bis dahin in Wolfenbüttel als Veterinär praktizierte.

Firma prosperierte nur bis zum Beginn der NS-Zeit

Nachdem sich Salomon Rosenthal zurückgezogen hatte, der Firma aber als "stiller" Teilhaber erhalten blieb, steuerten Leopold Rosenthal und Walter Pohly die Firma erfolgreich durch die "stürmischen" 1920er Jahre. Trotz einiger Umsatz-Einbußen zur Zeit der Weltwirtschaftskrise1 erzielte die Getreidehandlung bis zum 30. Januar 1933 noch relativ gute Bilanzen. Aber schon mit Beginn der NS-Zeit gerieten Firma und Familie Rosenthal ins Visier der Nationalsozialisten. Leopold Rosenthal berichtete von persönlicher Bedrohung und Verfolgung „bis ans Haus". Nachdem der Boykott am 01. April 1933 offenbar nicht den gewünschten „Erfolg" erzielte, ging die NSDAP in Göttingen dazu über, die Kundschaft der Firma Rosenthal direkt anzugehen. Der Rechtsanwalt der Familie, Rudolf Smend, sprach in den 1930er Jahren immer wieder mit Bauern, die wegen ihrer Lieferungen an die Firma Rosenthal persönlichen Maßregelungen durch die Kreisleitung ausgesetzt waren.Leopold Rosenthal:

"Unser Geschäft bestand seit fast 70 Jahren. Die Nat.-Soz. Partei zwang unsere treue Kundschaft unter allen möglichen und unmöglichen Bedrohungen, nicht bei uns Juden zu kaufen. Es blieben uns letzten Endes noch ein 1/2 Dutzend Kunden, die zu uns in der Dunkelheit kamen, um Waren zu laden."3

Leopold Rosenthal hielt den Übergriffen und den Androhungen gegenüber der Kundschaft nicht lange stand. Aus Sorge um seine Familie beantragte er schon im Frühjahr 1933 die Ausreise. Es verging noch einige Zeit, bis alle Papiere vorlagen, dann verließ Leopold Rosenthal mit seiner Familie im Oktober 1933 Göttingen in Richtung Frankreich. Zurück blieben Salomon Rosenthal und Familie Pohly, die nun versuchten, sich und die Firma am Leben zu halten.

Der wirtschaftliche Zusammenbruch erfolgte in Etappen

Erst die direkte Aktion der Partei gegen die Kundschaft führte dazu, dass die Gewerbeerträge der Getreidehandlung ab 1935 einbrachen. Vor der NS-Zeit lag der jährliche Gewinn bei ca. 20.000 RM, ein für die Wirtschaftkrise sehr gutes Ergebnis. Bis Ende 1934 waren die Erträge auf knapp 18.000 RM gesunken, womit die Familien Rosenthal und Pohly noch gut leben konnten und das Geschäft bei einem Gewerbekapitalstock von 26.800 RM liquide blieb. 1935 fiel der Gewinn dann auf 5.590 RM jährlich, 1938 konnten nur noch die Rechnungen bezahlt werden. Kurze Zeit später musste der Betrieb auf Initiative der IHK-Südniedersachsen aus dem Handelsregister gestrichen werden.

Leopold Rosenthal war mit seiner Ehefrau und den Kindern Anne und Erich im Oktober 1933 zu den Schwiegereltern nach St. Avold in Lothringen geflohen. Amalie Rosenthal war gebürtige Französin, was die Ausreise allerdings kaum erleichterte. Wie in allen Fällen ging es den Behörden darum, eine mögliche "Devisenflucht" aus dem Reich zu verhindern. Trotz allem genehmigten die zuständigen Finanzbeamten der Familie die Mitnahme von persönlichen Wertgegenständen und 10.000 RM an Bargeld. Das Umzugsgut sollte später nachgeholt werden. Vergleicht man diese Situation mit der von Verfolgten, die später in den 1930er Jahren flüchteten, mag man an eine "privilegierte" Auswanderung denken. Ein Trugschluss. Infolge der restriktiven Arbeitsbestimmungen für Geflüchtete aus dem Deutschen Reich durfte Leopold Rosenthal in Frankreich offiziell keine Tätigkeit ausüben. Außerdem lebte die vierköpfige Familie mit den Schwiegereltern bis 1940 auf engstem Raum, dann begann für Leopold Rosenthal mit dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Frankreich im Mai 1940 die zweite Flucht. Zu diesem Zeitpunkt waren die 10.000 RM aufgebraucht. Bis 1938 hatten auch Salomon Rosenthal und die Familie Pohly in Göttingen durchgehalten. Die Zwangsliquidierung der Getreidehandelsfirma im Spätsommer des Jahres war aber nicht Höhepunkt der Schikanen des NS-Regimes. Es folgte die Pogromnacht vom 9. November 1938.

SA-Überfall in der Pogromnacht

Salomon Rosenthal blieb zwar von direkten Attacken der SA- und SS-Angreifer verschont, der Überfall an sich schadete dem körperlich bereits angeschlagenen 76-Jährigen aber enorm. Der Geschäftsmann lebte gemeinsam mit Familie Pohly in der Erdgeschosswohnung der Weender Landstraße 47. Dort bewohnte er ein großzügiges und gut eingerichtetes Zimmer. Salomon Rosenthal war zur Zeit des Pogroms gesundheitlich angeschlagen und bettlägerig. Seine Tochter Margarethe, die Ehefrau Dr. Walter Pohlys, konnte die Eindringlinge davon abhalten, das Zimmer zu betreten. So blieb Salomon Rosenthal unbelästigt und die Einrichtung unversehrt. Dafür ließen die Aggressoren in der Wohnung Pohly nichts heil:

"In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 überfielen Nationalsozialisten, Angehörige der SA und SS die Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Göttingen, Weenderlandstraße 47, welche Salomon Rosenthal mit den Eheleuten Dr. Walter Pohly bewohnte. Das Wohnungsinventar wurde fast restlos bis zur völligen Unbrauchbarkeit zerschlagen."4

Nachdem Salomon Rosenthal am 12. Mai 1939, gemeinsam mit Familie Pohly, fluchtartig das Haus verlassen hatte, um sich in Frankreich in Sicherheit zu bringen, setzte die übliche Ausplünderung ein. 

Ausplünderung der Familien im Zeitraum von drei Jahren

Bis 1942 hatten die NS-Behörden alle zurückgelassenen Eigentumswerte eingezogen. Das restliche Firmenguthaben in Höhe von ca. 6.000 RM wurde der Reichskasse gutgeschrieben, ein noch vorhandenes Sparkonto Salomon Rosenthals ebenfalls. Ein gesperrtes Wertpapierdepot musste an die Preußische Staatsbank abgeliefert werden, die sämtliche Aktienwerte im freien Handel veräußerte und den Gegenwert der Reichsbank überwies. Dabei kamen insgesamt 31.000 RM zusammen. Vom Erlös des Hausgrundstücks schließlich wurde noch die Judenvermögensabgabe (JuVA) in Höhe von 10.000 RM abgezogen, so dass bei einem herabgesetzten Verkaufswert und der Abzahlung von Hypotheken auch hier nur wenig Bares übrig blieb. Der Restbetrag war zudem auf ein Sperrkonto eingezahlt worden, von dem bis zur Flucht nur genehmigte Zahlungen und Abhebungen vorgenommen werden konnten.

Nach der Inhaftierung infolge der Pogromnacht und seiner Freilassung Anfang Januar 1939 aus dem Gerichtsgefängnis Reinhausen bemühte sich Dr. Walter Pohly im Frühjahr 1939 intensiv um die Auswanderung seiner Familie und des Schwiegervaters. Da fast alle Länder einschränkende Bestimmungen für die Aufnahme der Verfolgten erlassen hatten, lag die Flucht Salomom Rosenthals zum Sohn und seiner Familie nach Frankreich nahe. Die Zeit drängte, da Walter Pohly kurz vor einer erneuten Verhaftung stand. Die Gründe dafür sind nicht bekannt, entweder versuchten Partei und Gestapo durch den Druck die Emigration zu forcieren oder die Zollfahndung hegte einen Verdacht in Richtung Devisenvergehen. Walter Pohly wollte daher jede sich bietende Möglichkeit zur Ausreise annehmen. Zunächst standen Visa für Rhodesien zur Verfügung, das Zeitfenster bis zur Abreise war aber zu klein. Dann gab es Einreisvermerke für Bolivien, letztlich flüchtete die Familie nach Argentinien.

So schnell es ging verließ Familie Pohly Göttingen

Mitte Mai 1939 war es soweit: das Umzugsgut war von der Spedition Menze bereits verpackt und auf die Reise nach Südamerika verschickt worden, nun ging es mit kleinem Gepäck in Richtung Frankreich. Von Göttingen aus reiste Familie Pohly mit dem Zug nach Le Havre. Von dort sollte am 17. Juni die Jamaique nach Buenos Aires ablegen. Für den Dampfer hatte Dr. Walter Pohly drei Passagen III. Klasse beim Französischen Verkehrsbüro in Berlin gebucht. Die Tickets kosteten insgesamt 1.470 RM. Eine ursprünglich gebuchte Passage ab Marseille konnte nicht angetreten werden. Nach der kompletten Ausplünderung durch die NS-Behörden waren dem Veterinär für die Flucht noch 10 RM pro Person an Reisemitteln gestattet worden. Die Konsequenzen des Vermögensentzugs beschrieb Rechtsanwalt Smend so:

„ Die wenigen Juden, welche sich damals überhaupt noch in Göttingen aufhielten, wurden von den Ortsgruppen der NSDAP ... und Mitgliedern der SA und der SS scharf überwacht. Da der Unterzeichnete der NSDAP nicht angehörte, wurde er von zahlreichen Juden ins Vertauen gezogen und man erlebte damals, wie überraschend schwer es für die Juden war, abgesehen von ihrem Grundbesitz, andere Vermögensstücke in Geld für die Ausreise umzusetzen".5

Familie Rosenthal flüchtete nach Frankreich

Salomon Rosenthal schaffte es 1939 nicht mehr bis zu seinem Sohn nach Frankreich. Der 77-Jährige war gesundheitlich angeschlagen, die Aufregung während der Pogromnacht hatte seinen Zustand noch verschlechtert. Auf der Fahrt in lothringische St. Avold zur Familie Leopold Rosenthals musste er sich in Frankfurt in ärztliche Obhut begeben. Sehr schnell war klar, dass eine Weiterreise nicht zur Disposition stand, zumal die französischen Behörden einen kranken Immigranten vermutlich an der Grenze abgewiesen hätten. Der Getreidehändler aus Göttingen blieb im Jüdischen Krankenhaus in Frankfurt. Drei Jahre später verstarb er dort, immerhin blieb ihm die Deportation in ein deutsches Vernichtungslager erspart.

Sohn Leopold Rosenthal hatte sich mit seiner Familie ebenfalls durch eine schwere Zeit zu kämpfen. Die finanziellen Ressourcen waren bald verbraucht, eine reguläre Arbeit konnte er als Ausländer nicht annehmen. Auch die Familie von Ehefrau Amalie war kaum in der Lage, materielle Unterstützung zu leisten. Dann brach der Zweite Weltkrieg aus. Staatenlose, zu denen viele geflüchtete Jüdinnen und Juden gehörten, und deutsche Staatsbürger wurden mit Beginn des Krieges im September 1939 interniert, so auch Leopold Rosenthal. Zunächst brachte man ihn für mehrere Wochen ins Lager Bourg-Lastic, vom 01. April 1940 bis zum 25. Juni 1940 verhaftete man Leopold Rosenthal erneut und sperrte ihn ins Lager von La Fouillouse. Danach benötigte er ärztliche Behandlung.

Nach der französischen Kapitulation musste Leopold Rosenthal untertauchen

1952 bescheinigte der Bürgermeister von Chadrac, Departement Haute-Loire, in einem Entschädigungsverfahren, dass sich Leopold Rosenthal nach der Internierung bis zum 16. August 1944 in der Umgebung des Ortes versteckt gehalten hatte. Der Göttinger Getreidehändler konnte sich an Namen seiner Helfer und die Orte der Rettung erinnern: bei einem Herrn Badiou, einem Herrn Vigouroux in Haute-Charriers, in den Weinbergen der Familie Chabrier in Beaubac und bei der Familie Berthelmy in Polignac.6 Die Region befindet sich nur wenig mehr als 20 Kilometer von Chambon-Sur-Lignon entfernt, das als gesamte Ortschaft im "Garten der Gerechten" in der Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem Aufnahme fand.Seit 1942 hatten Gestapo, SS und Vichy-Polizisten regelmäßig Razzien in der unbesetzten Zone Frankreichs durchgeführt.

Für kurze Zeit verhaftet!

Die Einwohner der Region versorgten die Verfolgten dennoch mit falschen Papieren und versuchten, sie über die Grenze in die Schweiz zu schmuggeln. Im Dezember 1942 stand Leopold Rosenthal offenbar kurz vor der Entdeckung. Man schleuste ihn in die Nähe der Schweizer Grenze, wo er aber von französischen Beamten verhaftet wurde.

"Die deutschen Besatzungstruppen veranstalteten Ende 1942 Razzien gegen Juden und besonders deutsche Juden, die sie zugweise aus Frankreich in die KZ-Lager verschleppten. Ich versuchte, diesen Zugriffen zu entkommen. An der franz.-schweiz. Grenze wurde ich vor dem Überschreiten gefasst und zu 20 Tagen Gefängnis verurteilt. Ich glaube es meinem erbärmlichen Aussehen zu verdanken, dass ich nicht wie fast alle Anderen im gleichen Falle mit einer höheren Strafe heimgesucht wurde".8

Die dreiwöchige Haft saß Leopold Rosenthal im Gefängnis von Annecy ab, dann kehrte er in die Region Chadrac zurück und wurde erneut in Verstecken untergebracht. Eine längere Haftstrafe hätte wohl die spätere Überstellung an die Gestapo und die Deportation in ein Vernichtungslager zur Folge gehabt. So überlebte der ehemalige Göttinger Geschäftsmann in der "Illegalität" bis zu seiner Befreiung im August 1944, auch die Familie überstand die Verfolgungszeit auf bislang unbekannte Weise. 1948 nahm Leopold Rosenthal die französische Statsbürgerschaft an. Er verstarb 1956 in St. Avold.

Während sich Leopold Rosenthal in Frankreich verstecken musste, um zu überleben, versuchte sich Familie Pohly in Buenos Aires einzuleben. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erschwerten die Integration erheblich. Dazu nochmals Rechtsanwalt Smend:

"Ärgste Armut und wirtschaftliche Sorgen erfüllten jeden Tag ... Für wirtschaftlich schwer ringende jüdische Flüchtlinge in Südamerika ist das Leben nicht leicht. Es wurde der Familie in den letzten Jahren noch dadurch erschwert, dass ihrem Sohn, der sehr fleißig einen Kleinhandel mit selbst hergestellten Schürzen und dergl. betrieben hatte, unverschuldet in geschäftliche Schwierigkeiten geriet, aus denen die Eltern ihm zwar heraushelfen konnten, dabei selber aber in arge neue Not gerieten."9

Hinzu kam, dass Dr. Walter Pohly 1955 einen schweren Herzinfarkt erlitt, der ihm das Arbeiten praktisch unmöglich machte. In den ersten fünf Jahren der Emigration hatte sich der Veterinär als Fabrikarbeiter durchschlagen müssen, dann eröffnete er in der argentinischen Hauptsstadt eine Hundepension für Luxushunde, was er selbst als "Elend argentinischer Art" bezeichnete. Erst durch eine monatliche Rentenzahlung ab 1957, infolge des Entschädigungsverfahrens wegen Berufschadens, konnten Dr. Walter Pohly und seine Ehefrau Margarethe einigermaßen beruhigt in die Zukunft blicken. Die Abhängigkeit von den Wiedergutmachungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland war eines der signifikanten Merkmale der jüdischen Emigration aus dem nationalsozialistischen Deutschen Reich.


Fußnoten

  1. Vgl. Bruns-Wüstefeld, Lohnende Geschäfte, S. 258/259.
  2. Schreiben des Rechtsanwalts Rudolf Smend an die Entschädigungsbehörde Hannover vom 31.07.1954, NLA-HStAH, Nds. 110 W Acc. 14/99 Nr. 107855 Bl. 10.
  3. Angaben zu Leopold Rosenthal auf Basis der Dokumente aus dem Entschädigunsverfahren, wie Anm. 2, hier: Bl. 5.
  4. Schilderung des Verfolgungsvorgangs durch Dr. Walter Pohly, NLA-HStAH, Nds. 110 W Acc. 14/99 Nr. 117134 Bl. 3.
  5. Klage des Göttinger Rechtsanwalts Rudolf Smend im Rahmen des Entschädigungsverfahrens Dr. Walter Pohly vor dem Landgericht Hannover, Klageschrift S. 4, wie Anm. 4, hier: Bl. 10.
  6. Antrag Leopold Rosenthals auf Haftentschädigung beim Sonderhilfsausschuss des Stadtkreises Göttingen vom 29.02.1952, wie Anm. 2, hier: Bl. 1-3. Der Antrag wurde zurückgewiesen, das Überleben in der "Illegalität" erkannten die Kammern erst mit Einführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) als entschädigungsberechtigt an. Leopold Rosenthal erlebte diese Entscheidung nicht mehr, er verstarb 1956 in Frankreich.
  7. Literatur zur Rettung tausender Jüdinnen und Juden im Departement Haute-Loire: Philip Hallie, Le Sang des innocents. Le Chambon-Sur-Lignon, Paris 1980; Uta Gerdes, Ökumenische Solidarität mit christlichen und jüdischen Verfolgten. Die CIMADE in Vichy-Frankreich 1940-1944, Göttingen 2005; Patrick Henry, We only know Men. The Rescue of Jews in France during the Holocaust, Washinton D.C. 2007.
  8. Erläuterungen zum Entschädigungsantrag vom 15.04.1954, wie Anm. 2, hier: Bl. 4.
  9. Wie Anm. 5, hier: Bl. 12.

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